Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gültigkeit

Mit der Verwendung unserer Angebote erkennt der Nutzer die nachstehenden Bedingungen an. Als Verwendung des Angebotes gilt beispielsweise die Kontaktaufnahme wegen des angebotenen Objektes mit uns oder dem Eigentümer.

§ 1 Weitergabeverbot

Sämtliche Informationen, einschließlich der Objektnachweise des Maklers, sind ausdrücklich für den Kunden bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, diese Objektnachweise und Objektinformationen ohne schriftliche Zustimmung des Maklers an Dritte weiter zu geben. Verstößt ein Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt ein Dritter den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, dem Makler die mit ihm vereinbarte Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten.

§ 2 Angebote

Unsere Angebote erfolgen freibleibend und unverbindlich. Die objektbezogenen Angaben basieren auf den Informationen des Verkäufers. Ist dem Empfänger das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt, hat er uns dies unverzüglich, spätestens innerhalb von fünf Tagen, unter Beifügung eines Nachweises mitzuteilen. Unterlässt er dies, erkennt er eine weitere Tätigkeit unserer Gesellschaft für den Abschlussfall als ursächliche Tätigkeit an.

§ 3 Doppeltätigkeit

Der Makler darf sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer tätig werden

§ 4 Provisionspflicht

Als Provision ist bei erfolgreichem Vertragsabschluss die vereinbarten Beträge zu entrichten. Die Firma FAVORIT IMMOBILIEN GmbH Verkauf & Verwaltung erwirkt auch dann den Provisionsanspruch, wenn infolge unserer Vermittlung oder aufgrund unseres Nachweises zunächst eine Anmietung oder Pacht des Objektes erfolgt ist und erst zu einem späteren Zeitpunkt der Kauf des Objekts vollzogen wird. Die für die Anmietung oder Pacht gezahlte Provision wird in diesem Fall angerechnet.

§ 5 Eigentümerangaben

Wir weisen darauf hin, dass die von uns weiter gegebenen Objektinformationen vom Verkäufer bzw. von einem vom Verkäufer beauftragten Dritten stammen und von uns auf ihre Richtigkeit nicht überprüft worden sind. Bei Weitergabe dieser Informationen übernehmen wir für die Richtigkeit keinerlei Haftung.

§ 6 Aufwendungsersatz

Der Kunde ist verpflichtet, der Firma FAVORIT IMMOBILIEN Verkauf & Verwaltung GmbH die in Erfüllung des Auftrages entstandenen Aufwendungen (z.B. durch Objektbesichtigungen, Internetauftritt, Telefonkosten, Porto- u. Fahrtkosten) zu erstatten, wenn ein Vertragsabschluss nicht zustande kommt.

§ 7 Haftungsbegrenzung

Die Haftung unseres Tätigwerdens ist auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt, soweit der Kunde durch unser Verhalten keinen Körperschaden erleidet oder sein Leben verliert. Die Firma FAVORIT IMMOBILIEN Verkauf & Verwaltung GmbH haftet nicht für die Bonität der vermittelten Vertragspartei.

§ 8 Verjährung

Die Verjährungsfrist für alle Schadensersatzansprüche des Kunden gegen den Makler beträgt drei Jahre. Diese beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die Schadensersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall für den Makler zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.

§ 9 Abschlussvereinbarung

Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.